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Ratgeber · E-Rechnung

Ratgeber E-Rechnung – alles zur Pflicht ab 2025. 

Formate, Fristen, Software und Sonder-Regeln – verständlich erklärt für alle, die seit 2025 betroffen sind.

Was diese Kategorie abdeckt

Die E-Rechnungs-Pflicht trifft seit dem 01.01.2025 alle deutschen Unternehmen im B2B-Bereich – zuerst als Empfangs-Pflicht, ab 2027/2028 gestaffelt als Versand-Pflicht. Hier finden Sie alle Ratgeber: was rechtlich als E-Rechnung zählt (ein PDF allein nicht), welche Formate zugelassen sind (XRechnung, ZUGFeRD, Peppol), wie Sie konkret eine E-Rechnung erstellen und welche Sonder-Regeln für Kleinunternehmer gelten.

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FAQ

E-Rechnung: häufige Fragen

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Nein. Eine E-Rechnung ist eine strukturierte XML-Datei nach der EU-Norm EN 16931 (XRechnung, ZUGFeRD ab 2.0.1 oder Peppol BIS). Ein normales PDF – auch per E-Mail versendet – erfüllt das nicht. Nur ein ZUGFeRD-PDF mit eingebetteter XML zählt als E-Rechnung.
Wer muss seit wann E-Rechnungen empfangen können?
Alle deutschen B2B-Unternehmen seit dem 01.01.2025 – ohne Übergangsfrist und ohne Widerspruchsrecht. Das gilt auch für Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb.
Ab wann muss ich E-Rechnungen versenden?
Gestaffelt: ab 01.01.2027 für Unternehmen mit Vorjahres-Umsatz über 800.000 €, ab 01.01.2028 für alle übrigen B2B-Unternehmen. Kleinbetrags-Rechnungen unter 250 € und B2C-Rechnungen bleiben ausgenommen.
Welche Formate sind als E-Rechnung zugelassen?
Drei Formate erfüllen die EN 16931: XRechnung (reines XML, Behörden-Standard), ZUGFeRD ab 2.0.1 (Hybrid aus PDF und XML, B2B-Standard) und Peppol BIS (EU-weiter Austausch-Standard).

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