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Ratgeber · E-Rechnung

E-Rechnung-Pflicht 2025/2026 — vollständiger Stichtage-Plan

Lesezeit ca. 10 Min. · Aktualisiert Juni 2026 · von Martin Hofmann

Kurz erklärt

Die Empfangs-Pflicht für B2B-Rechnungen besteht seit dem 01.01.2025 – jedes deutsche Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können. Die Versand-Pflicht wird gestaffelt: ab 01.01.2027 für Unternehmen mit Vorjahres-Umsatz über 800.000 €, ab 01.01.2028 für alle anderen (auch Kleinunternehmer im B2B). Übergangsphase 2025–2026: Papier-/PDF-Versand weiter erlaubt mit Zustimmung des Empfängers. Behörden-Pflicht (B2G) gilt unabhängig davon seit 27.11.2020. Rechtsgrundlage: § 14 UStG, geändert durch das Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024.
Terminplaner mit Kalender und Kaffeetasse – die Stichtage der E-Rechnungs-Pflicht im Blick

Die Stichtage im Überblick

Die E-Rechnungs-Pflicht kommt nicht auf einen Schlag, sondern gestaffelt. Diese Stichtage strukturieren den gesamten Übergang:

  1. 27.11.2020

    Lieferanten an Bundesbehörden

    XRechnungs-Pflicht für Behörden-Rechnungen über 1.000 €.

  2. 2024

    Lieferanten an Länder & Kommunen

    XRechnungs-Pflicht für alle öffentlichen Auftraggeber – gestaffelt nach Land.

  3. 01.01.2025

    Alle deutschen Unternehmen

    Empfangs-Pflicht für E-Rechnungen im B2B – ohne Übergangsfrist.

  4. 01.01.2027

    Umsatz > 800.000 € (Vorjahr)

    Versand-Pflicht für alle B2B-Rechnungen.

  5. 01.01.2028

    Alle übrigen Unternehmen

    Versand-Pflicht für alle – auch Kleinunternehmer im B2B.

Ergänzend zur Timeline – die vollständige Übersicht inklusive Übergangsphase:

DatumPflichtWer betroffen
27.11.2020XRechnungs-Pflicht für Bundes-Behörden-Rechnungen über 1.000 €Lieferanten an Bundesbehörden
im Lauf 2024XRechnungs-Pflicht für alle öffentlichen AuftraggeberLieferanten an Bundesländer und Kommunen (gestaffelt nach Land)
01.01.2025Empfangs-Pflicht E-Rechnung B2BAlle deutschen Unternehmen
01.01.2025 – 31.12.2026Übergangsphase: Papier-/PDF-Versand erlaubt mit Empfänger-ZustimmungAlle deutschen Unternehmen
01.01.2027Versand-Pflicht E-Rechnung B2BUnternehmen mit Vorjahres-Umsatz über 800.000 €
01.01.2028Versand-Pflicht E-Rechnung B2B für alleAlle deutschen Unternehmen, auch Kleinunternehmer im B2B

Was die Empfangs-Pflicht 2025 bedeutet

Seit 01.01.2025 muss jedes deutsche Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Dies gilt unabhängig von Größe, Branche oder Umsatz.

Was Sie konkret können müssen

  • Eingangs-Kanal: eine E-Mail-Adresse oder ein elektronisches Postfach, das E-Rechnungen empfangen kann
  • Software-Auslesung: eine Software, die XRechnung- und/oder ZUGFeRD-Dateien lesen kann
  • Archivierung: revisionssichere Speicherung des XML-Originals für 10 Jahre nach GoBD

Welche Software die Empfangs-Pflicht erfüllt

  • DATEV Unternehmen online und alle DATEV-Mandanten-Software-Pakete
  • sevdesk (ab Tarif Buchhaltung)
  • lexoffice (alle Tarife)
  • candis (Belegmanagement mit E-Rechnungs-Verarbeitung)
  • Buchhaltungsbutler
  • moderne ERP-Systeme (Microsoft Dynamics 365 BC, Sage 100, SAP, Haufe X360, weclapp, Odoo)
  • spezialisierte DMS-Workflows (DocuWare, ELO, M-Files, docuvita, humbee)
  • kostenlose Validatoren und Viewer (z.B. der KoSIT-Viewer für XRechnung)

Wie Sie den Empfangs-Workflow konkret aufsetzen – vom Rechnungs-Postfach bis zur GoBD-konformen Archivierung –, zeigt unsere Leistungsseite E-Rechnung empfangen.

Die Versand-Pflicht — wann gilt sie für wen?

Stufe 1: ab 01.01.2027 — Unternehmen über 800.000 € Umsatz

Wenn Ihr Vorjahres-Umsatz (2026) über 800.000 € lag, müssen Sie ab 01.01.2027 alle B2B-Rechnungen als E-Rechnung versenden. Papier oder PDF sind dann nicht mehr zulässig – egal ob der Empfänger zustimmt.

Stufe 2: ab 01.01.2028 — alle anderen Unternehmen

Alle deutschen Unternehmen, deren Vorjahres-Umsatz unter 800.000 € lag – inklusive Kleinunternehmer nach § 19 UStG – müssen spätestens ab 01.01.2028 E-Rechnungen versenden.

Hinweis: Die Schwelle bezieht sich auf den Gesamt-Umsatz des Vorjahres. Bei Unternehmens-Gruppen oder Holding-Strukturen prüfen Sie genau, welcher Umsatz herangezogen wird.

Die Übergangsphase 2025–2026 — was Sie tun dürfen

Was weiter erlaubt ist

Papier- oder PDF-Rechnungen dürfen Sie weiterhin versenden – aber nur mit Zustimmung des Empfängers. Diese Zustimmung kann explizit (schriftlich) oder konkludent (durch widerspruchsfreie Annahme) erfolgen.

Achtung: Viele Großkunden – vor allem solche, die ihre Buchhaltung bereits auf E-Rechnung umgestellt haben – werden die Zustimmung für Papier/PDF verweigern. In der Praxis bedeutet das: Wer bei Großkunden Bestand bleiben will, stellt schon 2025/2026 auf E-Rechnung um.

Was nicht mehr erlaubt ist

  • Papier-/PDF-Versand ohne Zustimmung des Empfängers
  • Versand in proprietären Formaten ohne EN-16931-Konformität

Sonderfall EDI

EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange) – verbreitet in Automotive- und Handels-Branchen – sind während der Übergangs-Phase weiterhin zulässig, sofern die Rechnungs-Inhalte aus dem EDI-Format vollständig in eine EN-16931-konforme Form überführt werden können. Praktisch heißt das: Viele EDI-Anwender brauchen mittelfristig Konvertierungs-Layer oder einen Umstieg.

Pflichten und Sonder-Regeln nach Unternehmens-Typ

Unternehmens-TypEmpfangs-PflichtVersand-PflichtSonderregel
Mittelstand (Umsatz > 800.000 €)seit 01.01.2025ab 01.01.2027
KMU (Umsatz < 800.000 €)seit 01.01.2025ab 01.01.2028Übergangs-Schonfrist
Kleinunternehmer (§ 19 UStG)seit 01.01.2025ab 01.01.2028gleich wie KMU
Freiberuflerseit 01.01.2025ab Umsatz-Schwellegleiche Logik wie KMU/Mittelstand
Vereine mit Rechnungs-Stellungseit 01.01.2025ab 01.01.2028 (wenn B2B)Spende-Bestätigungen weiterhin ausgenommen
Reine B2C-Anbieternicht relevantnicht relevantPrivatkunden-Rechnungen ausgenommen

Ausnahmen von der E-Rechnungs-Pflicht

Auch nach Vollumsetzung gibt es Ausnahmen:

  • Kleinbetrags-Rechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV) – weiterhin als Papier/PDF erlaubt
  • Fahrausweise (Tickets, Belege im ÖPNV)
  • Rechnungen an Endverbraucher (B2C) – Privatkunden-Rechnungen sind nicht E-Rechnungs-pflichtig
  • Rechnungen ohne deutsche Geschäfts-Adresse des Rechnungs-Stellers (Auslands-Anbieter)
  • Bestimmte umsatzsteuerfreie Leistungen (z.B. nach § 4 Nr. 8–29 UStG) – hier prüfen wir individuell

Was passiert bei Verstoß?

Die genauen Bußgeld-Beträge sind aktuell (Stand 05.2026) nicht öffentlich festgelegt. Aber:

Steuer-rechtliche Konsequenzen

  • Vorsteuer-Abzug gefährdet: Wenn Sie nach Pflicht-Beginn (2027/2028) Papier-/PDF-Rechnungen ausstellen, kann der Empfänger den Vorsteuer-Abzug verlieren. Er wird die Rechnung zurückweisen.
  • Ordnungsgemäße Buchführung: Nicht-konforme Rechnungs-Ausstellung kann als Buchführungs-Mangel geahndet werden – relevant bei Betriebs-Prüfungen.

Wirtschaftliche Konsequenzen

  • Verlust von Großkunden: wer die E-Rechnung nicht beherrscht, verliert Geschäft.
  • Mehr-Aufwand bei Verzögerung: späte Umstellung ist meistens teurer (kurze Implementations-Zeiten, höhere Beratungs-Sätze).

Was Sie jetzt tun sollten

Fünf Schritte, in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit:

  1. 1
    sofort

    Empfangs-Fähigkeit prüfen

    Können Sie heute eine eingehende XRechnung oder ZUGFeRD-Datei korrekt verarbeiten? Wenn nicht, ist das Ihre erste Priorität – Sie sind seit über einem Jahr in der Pflicht.

  2. 2
    kurzfristig

    Software-Status klären

    Welches Buchhaltungs-/ERP-System nutzen Sie? Ist dort eine E-Rechnungs-Funktion vorhanden, aktiviert und getestet? Wenn nein: welche Add-Ons oder Software-Wechsel sind nötig?

  3. 3
    mittelfristig

    Versand-Vorbereitung

    Spätestens 2026 sollten Sie die Versand-Funktion aufbauen. Auch wenn die Pflicht erst 2027/2028 greift – Großkunden bestehen oft schon vorher darauf.

  4. 4

    Eingangs-Workflow optimieren

    E-Rechnung ist nicht nur Format-Wechsel, sondern die Chance, den Rechnungs-Eingangs-Workflow zu automatisieren: OCR entfällt (Daten sind strukturiert), automatische Buchungs-Vorschläge und schnellere Freigabe-Workflows werden machbar.

  5. 5

    Förder-Mittel prüfen

    Die Umstellung ist oft förderfähig über BAFA, go-digital oder die Thüringer Beratungsrichtlinie. Eigenanteil typisch 20–50 % je nach Programm.

Wer noch nicht empfangen kann, holt Schritt 1 sofort nach. Eine fundierte Grundlage liefert unser Ratgeber Was ist eine E-Rechnung; die konkrete Erstellung erklärt E-Rechnung erstellen — Schritt-für-Schritt.

Kostenloses Tool

Drei Fragen genügen: Der E-Rechnung-Pflicht-Check zeigt sofort, welche Pflichten ab wann für Sie gelten – ohne Anmeldung.

So gehen wir das an

Sie wollen wissen, ab wann genau Sie betroffen sind und was zu tun ist? Wir prüfen Ihre Empfangs- und Versand-Fähigkeit, ordnen Ihren Status entlang der Stichtage ein und kalkulieren die Förderung. Mehr dazu auf unserer Seite zur E-Rechnung-Umstellung.

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was, wenn ein Kunde eine Papier-Rechnung will?
Während der Übergangs-Phase (bis 31.12.2026) erlaubt – mit dokumentierter Zustimmung. Ab 01.01.2027/2028 nicht mehr erlaubt, auch nicht mit Zustimmung des Kunden.
Mein Kunde hat keine Software für E-Rechnung — was tun?
Die Empfangs-Pflicht gilt seit 01.01.2025 für alle Unternehmen. Wenn Ihr Kunde es nicht hinbekommt, ist das sein Problem – Sie erfüllen Ihre Pflicht mit dem Versand. Praktisch hilft es, eine ZUGFeRD-Hybrid-Datei zu schicken: Der Kunde sieht das PDF und kann es klassisch ablegen.
Was, wenn ich nur eine Rechnung pro Monat verschicke?
Die Pflicht gilt unabhängig von der Menge. Auch der Freiberufler mit zwei Rechnungen pro Quartal fällt unter die Versand-Pflicht ab 01.01.2028.
Brauchen Vereine eine E-Rechnungs-Software?
Ja, wenn der Verein Rechnungen ausstellt (z.B. an Sponsoren, Mitglieder mit B2B-Bezug, gewerbliche Tätigkeiten). Spende-Bestätigungen sind ausgenommen.
Was ist mit Auslandskunden?
Rechnungen an EU-Geschäfts-Kunden fallen ebenfalls unter die EU-Norm EN 16931. Praktisch wird sich Peppol BIS 3.0 als grenzüberschreitendes Format etablieren. Bei Drittland-Kunden (außerhalb EU) gelten Sonder-Regeln nach den lokalen Vorschriften.
Was kostet die Umstellung?
Sehr unterschiedlich. Wenn Ihre Software schon E-Rechnungs-fähig ist (DATEV, lexoffice, sevdesk, moderne ERPs): wenige hundert Euro Lizenz-Upgrade plus Schulung. Wenn ein kompletter Software-Wechsel nötig ist: 5.000–80.000 € je nach Unternehmens-Größe. Wir prüfen das im Erstgespräch.
Ist DATEV automatisch E-Rechnungs-konform?
DATEV-Mandanten-Software unterstützt E-Rechnung seit 2024. Die genaue Funktions-Tiefe hängt vom Tarif ab.
Was ist mit Gutschriften?
Gutschriften (negative Rechnungen) fallen ebenfalls unter die E-Rechnungs-Pflicht – gleiche Regeln, gleiche Stichtage.
Wer ist mein Ansprechpartner bei z1Digital?
Stefan Lausch (Geschäftsführer) begleitet die E-Rechnung-Umstellung persönlich.

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