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Ratgeber · E-Rechnung
E-Rechnung-Pflicht 2025/2026 — vollständiger Stichtage-Plan
Lesezeit ca. 10 Min. · Aktualisiert Juni 2026 · von Martin Hofmann
Kurz erklärt
Die Stichtage im Überblick
Die E-Rechnungs-Pflicht kommt nicht auf einen Schlag, sondern gestaffelt. Diese Stichtage strukturieren den gesamten Übergang:
- 27.11.2020
Lieferanten an Bundesbehörden
XRechnungs-Pflicht für Behörden-Rechnungen über 1.000 €.
- 2024
Lieferanten an Länder & Kommunen
XRechnungs-Pflicht für alle öffentlichen Auftraggeber – gestaffelt nach Land.
- 01.01.2025
Alle deutschen Unternehmen
Empfangs-Pflicht für E-Rechnungen im B2B – ohne Übergangsfrist.
- 01.01.2027
Umsatz > 800.000 € (Vorjahr)
Versand-Pflicht für alle B2B-Rechnungen.
- 01.01.2028
Alle übrigen Unternehmen
Versand-Pflicht für alle – auch Kleinunternehmer im B2B.
Ergänzend zur Timeline – die vollständige Übersicht inklusive Übergangsphase:
| Datum | Pflicht | Wer betroffen |
|---|---|---|
| 27.11.2020 | XRechnungs-Pflicht für Bundes-Behörden-Rechnungen über 1.000 € | Lieferanten an Bundesbehörden |
| im Lauf 2024 | XRechnungs-Pflicht für alle öffentlichen Auftraggeber | Lieferanten an Bundesländer und Kommunen (gestaffelt nach Land) |
| 01.01.2025 | Empfangs-Pflicht E-Rechnung B2B | Alle deutschen Unternehmen |
| 01.01.2025 – 31.12.2026 | Übergangsphase: Papier-/PDF-Versand erlaubt mit Empfänger-Zustimmung | Alle deutschen Unternehmen |
| 01.01.2027 | Versand-Pflicht E-Rechnung B2B | Unternehmen mit Vorjahres-Umsatz über 800.000 € |
| 01.01.2028 | Versand-Pflicht E-Rechnung B2B für alle | Alle deutschen Unternehmen, auch Kleinunternehmer im B2B |
Was die Empfangs-Pflicht 2025 bedeutet
Seit 01.01.2025 muss jedes deutsche Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Dies gilt unabhängig von Größe, Branche oder Umsatz.
Was Sie konkret können müssen
- Eingangs-Kanal: eine E-Mail-Adresse oder ein elektronisches Postfach, das E-Rechnungen empfangen kann
- Software-Auslesung: eine Software, die XRechnung- und/oder ZUGFeRD-Dateien lesen kann
- Archivierung: revisionssichere Speicherung des XML-Originals für 10 Jahre nach GoBD
Welche Software die Empfangs-Pflicht erfüllt
- DATEV Unternehmen online und alle DATEV-Mandanten-Software-Pakete
- sevdesk (ab Tarif Buchhaltung)
- lexoffice (alle Tarife)
- candis (Belegmanagement mit E-Rechnungs-Verarbeitung)
- Buchhaltungsbutler
- moderne ERP-Systeme (Microsoft Dynamics 365 BC, Sage 100, SAP, Haufe X360, weclapp, Odoo)
- spezialisierte DMS-Workflows (DocuWare, ELO, M-Files, docuvita, humbee)
- kostenlose Validatoren und Viewer (z.B. der KoSIT-Viewer für XRechnung)
Wie Sie den Empfangs-Workflow konkret aufsetzen – vom Rechnungs-Postfach bis zur GoBD-konformen Archivierung –, zeigt unsere Leistungsseite E-Rechnung empfangen.
Die Versand-Pflicht — wann gilt sie für wen?
Stufe 1: ab 01.01.2027 — Unternehmen über 800.000 € Umsatz
Wenn Ihr Vorjahres-Umsatz (2026) über 800.000 € lag, müssen Sie ab 01.01.2027 alle B2B-Rechnungen als E-Rechnung versenden. Papier oder PDF sind dann nicht mehr zulässig – egal ob der Empfänger zustimmt.
Stufe 2: ab 01.01.2028 — alle anderen Unternehmen
Alle deutschen Unternehmen, deren Vorjahres-Umsatz unter 800.000 € lag – inklusive Kleinunternehmer nach § 19 UStG – müssen spätestens ab 01.01.2028 E-Rechnungen versenden.
Hinweis: Die Schwelle bezieht sich auf den Gesamt-Umsatz des Vorjahres. Bei Unternehmens-Gruppen oder Holding-Strukturen prüfen Sie genau, welcher Umsatz herangezogen wird.
Die Übergangsphase 2025–2026 — was Sie tun dürfen
Was weiter erlaubt ist
Papier- oder PDF-Rechnungen dürfen Sie weiterhin versenden – aber nur mit Zustimmung des Empfängers. Diese Zustimmung kann explizit (schriftlich) oder konkludent (durch widerspruchsfreie Annahme) erfolgen.
Achtung: Viele Großkunden – vor allem solche, die ihre Buchhaltung bereits auf E-Rechnung umgestellt haben – werden die Zustimmung für Papier/PDF verweigern. In der Praxis bedeutet das: Wer bei Großkunden Bestand bleiben will, stellt schon 2025/2026 auf E-Rechnung um.
Was nicht mehr erlaubt ist
- Papier-/PDF-Versand ohne Zustimmung des Empfängers
- Versand in proprietären Formaten ohne EN-16931-Konformität
Sonderfall EDI
EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange) – verbreitet in Automotive- und Handels-Branchen – sind während der Übergangs-Phase weiterhin zulässig, sofern die Rechnungs-Inhalte aus dem EDI-Format vollständig in eine EN-16931-konforme Form überführt werden können. Praktisch heißt das: Viele EDI-Anwender brauchen mittelfristig Konvertierungs-Layer oder einen Umstieg.
Pflichten und Sonder-Regeln nach Unternehmens-Typ
| Unternehmens-Typ | Empfangs-Pflicht | Versand-Pflicht | Sonderregel |
|---|---|---|---|
| Mittelstand (Umsatz > 800.000 €) | seit 01.01.2025 | ab 01.01.2027 | — |
| KMU (Umsatz < 800.000 €) | seit 01.01.2025 | ab 01.01.2028 | Übergangs-Schonfrist |
| Kleinunternehmer (§ 19 UStG) | seit 01.01.2025 | ab 01.01.2028 | gleich wie KMU |
| Freiberufler | seit 01.01.2025 | ab Umsatz-Schwelle | gleiche Logik wie KMU/Mittelstand |
| Vereine mit Rechnungs-Stellung | seit 01.01.2025 | ab 01.01.2028 (wenn B2B) | Spende-Bestätigungen weiterhin ausgenommen |
| Reine B2C-Anbieter | nicht relevant | nicht relevant | Privatkunden-Rechnungen ausgenommen |
Ausnahmen von der E-Rechnungs-Pflicht
Auch nach Vollumsetzung gibt es Ausnahmen:
- Kleinbetrags-Rechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV) – weiterhin als Papier/PDF erlaubt
- Fahrausweise (Tickets, Belege im ÖPNV)
- Rechnungen an Endverbraucher (B2C) – Privatkunden-Rechnungen sind nicht E-Rechnungs-pflichtig
- Rechnungen ohne deutsche Geschäfts-Adresse des Rechnungs-Stellers (Auslands-Anbieter)
- Bestimmte umsatzsteuerfreie Leistungen (z.B. nach § 4 Nr. 8–29 UStG) – hier prüfen wir individuell
Was passiert bei Verstoß?
Die genauen Bußgeld-Beträge sind aktuell (Stand 05.2026) nicht öffentlich festgelegt. Aber:
Steuer-rechtliche Konsequenzen
- Vorsteuer-Abzug gefährdet: Wenn Sie nach Pflicht-Beginn (2027/2028) Papier-/PDF-Rechnungen ausstellen, kann der Empfänger den Vorsteuer-Abzug verlieren. Er wird die Rechnung zurückweisen.
- Ordnungsgemäße Buchführung: Nicht-konforme Rechnungs-Ausstellung kann als Buchführungs-Mangel geahndet werden – relevant bei Betriebs-Prüfungen.
Wirtschaftliche Konsequenzen
- Verlust von Großkunden: wer die E-Rechnung nicht beherrscht, verliert Geschäft.
- Mehr-Aufwand bei Verzögerung: späte Umstellung ist meistens teurer (kurze Implementations-Zeiten, höhere Beratungs-Sätze).
Was Sie jetzt tun sollten
Fünf Schritte, in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit:
- 1 sofort
Empfangs-Fähigkeit prüfen
Können Sie heute eine eingehende XRechnung oder ZUGFeRD-Datei korrekt verarbeiten? Wenn nicht, ist das Ihre erste Priorität – Sie sind seit über einem Jahr in der Pflicht.
- 2 kurzfristig
Software-Status klären
Welches Buchhaltungs-/ERP-System nutzen Sie? Ist dort eine E-Rechnungs-Funktion vorhanden, aktiviert und getestet? Wenn nein: welche Add-Ons oder Software-Wechsel sind nötig?
- 3 mittelfristig
Versand-Vorbereitung
Spätestens 2026 sollten Sie die Versand-Funktion aufbauen. Auch wenn die Pflicht erst 2027/2028 greift – Großkunden bestehen oft schon vorher darauf.
- 4
Eingangs-Workflow optimieren
E-Rechnung ist nicht nur Format-Wechsel, sondern die Chance, den Rechnungs-Eingangs-Workflow zu automatisieren: OCR entfällt (Daten sind strukturiert), automatische Buchungs-Vorschläge und schnellere Freigabe-Workflows werden machbar.
- 5
Förder-Mittel prüfen
Die Umstellung ist oft förderfähig über BAFA, go-digital oder die Thüringer Beratungsrichtlinie. Eigenanteil typisch 20–50 % je nach Programm.
Wer noch nicht empfangen kann, holt Schritt 1 sofort nach. Eine fundierte Grundlage liefert unser Ratgeber Was ist eine E-Rechnung; die konkrete Erstellung erklärt E-Rechnung erstellen — Schritt-für-Schritt.
Kostenloses Tool
Drei Fragen genügen: Der E-Rechnung-Pflicht-Check zeigt sofort, welche Pflichten ab wann für Sie gelten – ohne Anmeldung.
So gehen wir das an
Sie wollen wissen, ab wann genau Sie betroffen sind und was zu tun ist? Wir prüfen Ihre Empfangs- und Versand-Fähigkeit, ordnen Ihren Status entlang der Stichtage ein und kalkulieren die Förderung. Mehr dazu auf unserer Seite zur E-Rechnung-Umstellung.
Quellen
- BMF-Schreiben vom 15.10.2024 – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 · abgerufen 06/2026
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen (gesetze-im-internet.de) · abgerufen 06/2026
- EU-Norm EN 16931 – semantisches Datenmodell der elektronischen Rechnung
- Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) – gesetzliche Grundlage der E-Rechnungs-Pflicht