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Bin ich von der E-Rechnung-Pflicht betroffen? 

Empfangen seit 2025, Versand bis 2028 – aber was gilt für Sie? Drei Fragen genügen. Ihr persönlicher Pflicht-Status erscheint sofort, ohne Anmeldung.

Ihre Situation

1. Stellen Sie Rechnungen an andere Unternehmen (B2B)?
2. Sind Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG?
3. Lag Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 €?

Ihr Pflicht-Status

Beantworten Sie die drei Fragen links – Ihr persönliches Ergebnis erscheint hier automatisch, sobald alle Fragen beantwortet sind.

Umstellung mit uns klären

Was hinter dem Ergebnis steht

Der Empfang ist Pflicht – der Versand kommt gestaffelt.

Seit dem 01.01.2025 muss jedes B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können – ohne Übergangsfrist und auch als Kleinunternehmer. Die Versand-Pflicht greift gestaffelt: ab 2027 bei über 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle übrigen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Versand dauerhaft befreit. Wie die Umstellung konkret abläuft, zeigt unsere Leistung E-Rechnung & Dokumentenmanagement.

Mehr Hintergrund in unseren Ratgebern: E-Rechnung-Pflicht 2025/2026 und Was ist eine E-Rechnung?.

Loslegen

Vom Status zum fertigen Empfangs- und Versand-Prozess.

Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihren Pflicht-Status ein, empfehlen Format und Software und kalkulieren direkt die Förderung.

Erstgespräch