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Ratgeber · E-Rechnung

E-Rechnung für Kleinunternehmer – was Sie tun müssen, was nicht

Lesezeit ca. 9 Min. · Aktualisiert Juni 2026 · von Martin Hofmann

Kurz erklärt

Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG fallen unter die E-Rechnungs-Regelung – aber mit längeren Übergangs-Fristen. Die Empfangs-Pflicht für B2B-Rechnungen gilt seit dem 01.01.2025: Jeder Kleinunternehmer muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Die Versand-Pflicht greift ab dem 01.01.2028 für alle Kleinunternehmer im B2B-Geschäft. Reine B2C-Rechnungen an Privatkunden bleiben außerhalb der Pflicht – wer nur Privatkunden hat, muss nichts ändern. Für viele Kleinunternehmer reichen kostenfreie Tools.
Hand unterschreibt eine Papierrechnung mit Stift – bei Kleinunternehmern noch Alltag

Wer ist Kleinunternehmer

Die E-Rechnungs-Pflicht knüpft an Ihren Status nach dem Umsatzsteuergesetz an. Maßgeblich ist § 19 UStG – in der zum 01.01.2025 angehobenen Fassung.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Stand 2025/2026):

  • Vorjahres-Umsatz unter 25.000 € und
  • laufender Jahres-Umsatz unter 100.000 €
  • Die Schwellenwerte wurden zum 01.01.2025 angehoben – die alten Werte lagen bei 22.000 € / 50.000 €.
  • Befreiung von der Umsatzsteuer-Erhebung – Sie weisen keine USt auf Ihren Rechnungen aus.

Typische Kleinunternehmer-Profile: Selbstständige im Nebenerwerb, Freiberufler in der Aufbau-Phase, kleine Online-Händler, Kunsthandwerker, Coaches und Trainer mit überschaubarem Umsatz sowie Vereine mit kleinem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb.

Welche Pflichten gelten – und welche nicht

Der häufigste Irrtum: „Kleinunternehmer sind komplett befreit." Das stimmt nur für den Versand – und auch dort nur bis 2028. Die Empfangs-Pflicht gilt schon heute. Diese Übersicht trennt sauber, was wann gilt:

PflichtGilt für Kleinunternehmer?Ab wann
E-Rechnungen empfangen könnenJa01.01.2025
E-Rechnungen archivieren (10 Jahre, GoBD)Jaseit jeher
E-Rechnungen versenden im B2BJa01.01.2028 (alle Kleinunternehmer)
E-Rechnungen an Privatkunden (B2C)Neinnicht relevant
Kleinbetrags-Rechnungen bis 250 € bruttoNeinweiter als Papier/PDF (§ 33 UStDV)
Behörden-Rechnungen (B2G)Ja, XRechnungseit 27.11.2020

Mehr zu den Stichtagen finden Sie im Ratgeber zur E-Rechnung-Pflicht 2025/2026, die Grundlagen im Beitrag Was ist eine E-Rechnung.

Die wichtigsten Fälle im Detail

Ob Sie etwas tun müssen, hängt fast vollständig davon ab, wer Ihre Kunden sind. Vier typische Konstellationen:

Fall 1 – Sie haben nur Privatkunden (B2C)

Beispiel: Yoga-Lehrerin mit Privatkunden, Hochzeits-Fotograf, Kosmetikerin, Garten-Bauer mit Privat-Aufträgen.

E-Rechnungs-Pflicht: praktisch keine. Rechnungen an Privatpersonen fallen nicht unter die Pflicht. Sie können wie bisher Papier oder PDF schicken. Aber: Sobald Sie auch nur gelegentlich eine Rechnung an ein Unternehmen ausstellen – etwa eine Hochzeit in einem Hotel –, greifen die B2B-Regeln. Halten Sie deshalb ein E-Rechnungs-fähiges Tool bereit.

Fall 2 – Sie machen B2B-Geschäft mit Selbstständigen / KMU

Beispiel: IT-Freiberufler für Firmen, Coach für Verbände, Texter für Werbe-Agenturen.

E-Rechnungs-Pflicht: Empfangs-Pflicht seit 01.01.2025 – Ihre Lieferanten dürfen Ihnen E-Rechnungen schicken. Versand-Pflicht ab 01.01.2028 – dann müssen Sie selbst E-Rechnungen ausstellen. In der Übergangsphase 2025–2027 können Sie noch Papier oder PDF schicken, wenn der Empfänger zustimmt. Empfehlung: Stellen Sie schon 2026 um – viele B2B-Kunden nehmen Papier-/PDF-Rechnungen nicht mehr an.

Fall 3 – Sie haben gemischtes B2B + B2C

Beispiel: Friseur mit Privatkunden plus gelegentlich Theater-Aufträgen; Garten-Pflege mit Privat-Hauseigentümern plus gelegentlich Hausverwaltungen.

E-Rechnungs-Pflicht: wie Fall 2 für den B2B-Anteil; für B2C bleibt alles beim Alten. Praktisch: Ein Tool, das beides kann, macht den Alltag einfacher.

Fall 4 – Verein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

Beispiel: Sport-Verein mit Sponsoren-Rechnungen; Bildungsträger mit Schulungs-Aufträgen.

E-Rechnungs-Pflicht: Wird der Verein als Kleinunternehmer geführt, gelten die Kleinunternehmer-Regeln. Spenden-Bestätigungen bleiben ausgenommen. Spezialisierte Unterstützung für Vereine finden Sie unter Verbände & Vereine.

Die Kleinbetrags-Regelung (§ 33 UStDV)

Eine wichtige Ausnahme: Rechnungen bis 250 € brutto sind Kleinbetrags-Rechnungen nach § 33 UStDV. Für sie gelten vereinfachte Inhaltsangaben – und sie sind nicht E-Rechnungs-pflichtig.

Was eine Kleinbetrags-Rechnung enthalten muss:

  • Name und Anschrift des Rechnungs-Stellers
  • Ausstellungs-Datum
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der Leistung
  • Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (oder Hinweis auf Steuerbefreiung)
  • Steuersatz oder Hinweis auf die Steuerbefreiung

Kleinbeträge bleiben als Papier- oder PDF-Beleg in Ordnung – auch für Kleinunternehmer über 2028 hinaus.

Kleinunternehmer-Hinweis auf der E-Rechnung

Wenn Sie als Kleinunternehmer eine E-Rechnung ausstellen, gilt:

  • Keine Umsatzsteuer ausweisen – Sie sind nach § 19 UStG befreit.
  • Hinweis auf die Befreiung verpflichtend, typisch: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
  • Pflicht-Felder trotzdem vollständig: Rechnungs-Nummer, Datum, Leistungs-Datum, Empfänger-Stammdaten, Bank-Verbindung.

Definition

Tax-Category-Code „E“

Bei XRechnung und ZUGFeRD wird der Kleinunternehmer-Status im strukturierten Steuer-Kategorie-Feld („Tax category code“) mit dem Wert „E“ (Exempt – befreit) markiert, ergänzt um den Befreiungs-Grund § 19 UStG. Die Tools setzen das automatisch, sobald Sie als Kleinunternehmer eingerichtet sind. Welches Format wann passt, erklärt der Vergleich XRechnung vs. ZUGFeRD vs. Peppol.

Kostenfreie Tool-Optionen

Für viele Kleinunternehmer reichen kostenfreie Werkzeuge – vor allem bei geringem Rechnungs-Volumen:

  • KoSIT-Tool für XRechnung – Online-Formular zur direkten XRechnung-Erstellung. Pro Rechnung manuelle Eingabe, dafür kostenfrei und rechtssicher.
  • Mustangproject (Open Source) – Java-basiertes Tool, das Excel-Vorlagen in ZUGFeRD-Dateien konvertiert. Etwas Setup-Aufwand, gut dokumentiert.
  • Paperless-ngx + ZUGFeRD-Editor – Open-Source-DMS, das E-Rechnungen empfangen und ablegen kann; Erstellung per Plugin möglich.
  • Behörden-Portale für B2G – bei nur gelegentlichen Behörden-Aufträgen die ZRE-Plattform des Bundes oder Länder-Portale für die direkte Eingabe nutzen.
  • DATEV Belegmanagement – wenn Ihr Steuerberater mit DATEV arbeitet, ist DATEV Unternehmen online oft im Mandanten-Paket enthalten.

Kommerzielle Tools im Überblick

Ein SaaS-Tool lohnt sich ab etwa fünf Rechnungen pro Monat. Alle gängigen Tools können XRechnung und ZUGFeRD ausstellen – die Format-Wahl treffen Sie pro Rechnung.

ToolPreis abGeeignet für
Easybill~9 €/Monatsehr günstiger Einstieg
lexoffice S~13 €/Monatsehr einfach, gute mobile App
fastbill~10 €/MonatSelbstständigen-fokussiert
sevdesk Buchhaltung~16 €/Monatbeliebt, DATEV-nah
Buchhaltungsbutler~25 €/MonatDATEV-stark

Empfangs-Workflow für Kleinunternehmer

Wenn Sie als Kleinunternehmer eine E-Rechnung empfangen – etwa von einem Lieferanten –, läuft das so:

  1. Die E-Mail mit Anhang kommt an oder die Rechnung liegt im Portal.
  2. Datei prüfen: ZUGFeRD-PDF (mit XML im Hintergrund) oder XRechnung-XML.
  3. Lesbare Vorschau sicherstellen – bei ZUGFeRD reicht der PDF-Viewer, bei XRechnung brauchen Sie einen Viewer (z. B. den KoSIT-Viewer).
  4. Buchung in Ihrer Buchhaltungs-Software.
  5. Archivierung des Originals: 10 Jahre revisionssicher.

Wenn Sie keine Buchhaltungs-Software haben, reicht für Kleinunternehmer-Volumen ein einfaches Ordner-System auf einem Backup-gesicherten Speicher.

01.01.2025
Empfangs-Pflicht für alle B2B – auch Kleinunternehmer
01.01.2028
Versand-Pflicht für alle Kleinunternehmer im B2B
250 €
Kleinbetrags-Grenze (§ 33 UStDV), bleibt PDF/Papier
ab 0 €
kostenfreie Tools reichen bei kleinem Volumen

Quelle: § 14 UStG, § 19 UStG, § 33 UStDV (Stand 06/2026)

Kostenloses Tool

Drei Fragen genügen: Der E-Rechnung-Pflicht-Check zeigt sofort, welche Pflichten ab wann für Sie gelten – ohne Anmeldung.

So gehen wir das an

Sie wollen wissen, ob Sie überhaupt etwas tun müssen – und wenn ja, mit welchem Tool ohne Überrüstung? Wir prüfen Ihre Kundenstruktur, klären den B2B-Anteil und empfehlen die passende Lösung, vom kostenfreien Tool bis zur DATEV-Anbindung. Umsetzen lassen? Unsere Leistungsseite E-Rechnung für Kleinunternehmer zeigt Pakete, Ablauf und Förderung.

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was, wenn ich nur eine Rechnung pro Quartal schreibe?
Auch dann gilt die Versand-Pflicht ab 01.01.2028. Praktische Lösung: ein kostenfreies Tool (KoSIT) oder ein günstiges SaaS-Tool ab ca. 9 €/Monat. Bei einer Rechnung pro Quartal ist das rechnerisch teuer pro Beleg, im absoluten Betrag aber gering.
Verliere ich die Kleinunternehmer-Eigenschaft, wenn ich E-Rechnungen ausstelle?
Nein. Die Form der Rechnungs-Ausstellung hat keinen Einfluss auf die Befreiung nach § 19 UStG. Der Befreiungs-Hinweis bleibt – er ist im E-Rechnungs-Standard ausdrücklich vorgesehen.
Muss ich auch ohne Pflicht schon umstellen?
Faktisch ja. Viele B2B-Kunden – vor allem Konzerne und Mittelständler – lehnen ab 2026/2027 Papier- und PDF-Rechnungen ab. Wer als Kleinunternehmer Bestand bei diesen Kunden sichern will, stellt früher um.
Was kostet die Umstellung typisch?
Wenn Sie noch keine Buchhaltungs-Software haben: ca. 10–20 €/Monat für ein SaaS-Tool. Dazu eventuell ein einmaliger Schulungs-Aufwand von ein bis zwei Stunden – in Eigenarbeit oder im Erstgespräch mit dem Steuerberater.
Kann ich meine alte PDF-Vorlage in Word weiter verwenden?
Bis 31.12.2027 im B2B als Kleinunternehmer: ja, mit Zustimmung des Empfängers – die er aber zunehmend verweigern wird. Ab 01.01.2028: nein, dann ist die strukturierte E-Rechnung Pflicht.
Was gilt für Privatpersonen, die eine Rechnung anfordern?
Privatpersonen können bei steuerpflichtigen Werklieferungen oder Werkleistungen eine Rechnung verlangen (§ 14 Abs. 2 UStG). Diese fällt nicht unter die E-Rechnungs-Pflicht – Papier oder PDF reicht.
Wie sieht die Steuer-Befreiung auf einer E-Rechnung aus?
Im strukturierten Datensatz wird im Steuer-Kategorie-Feld der Wert „E" (Exempt) gesetzt und als Befreiungs-Grund typisch „§ 19 UStG – Steuerbefreiter Kleinunternehmer" hinterlegt. Die Tools setzen das automatisch, wenn Sie als Kleinunternehmer eingerichtet sind.
Gilt die E-Rechnungs-Pflicht auch für reine B2C-Selbstständige?
Nein. Rechnungen an Privatkunden fallen nicht unter die E-Rechnungs-Pflicht. Wer ausschließlich Privatkunden hat, muss nichts ändern – sollte aber ein E-Rechnungs-fähiges Tool bereithalten für den Fall einer gelegentlichen B2B-Rechnung.

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