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Ratgeber · E-Rechnung
E-Rechnung für Kleinunternehmer – was Sie tun müssen, was nicht
Lesezeit ca. 9 Min. · Aktualisiert Juni 2026 · von Martin Hofmann
Kurz erklärt
Wer ist Kleinunternehmer
Die E-Rechnungs-Pflicht knüpft an Ihren Status nach dem Umsatzsteuergesetz an. Maßgeblich ist § 19 UStG – in der zum 01.01.2025 angehobenen Fassung.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Stand 2025/2026):
- Vorjahres-Umsatz unter 25.000 € und
- laufender Jahres-Umsatz unter 100.000 €
- Die Schwellenwerte wurden zum 01.01.2025 angehoben – die alten Werte lagen bei 22.000 € / 50.000 €.
- Befreiung von der Umsatzsteuer-Erhebung – Sie weisen keine USt auf Ihren Rechnungen aus.
Typische Kleinunternehmer-Profile: Selbstständige im Nebenerwerb, Freiberufler in der Aufbau-Phase, kleine Online-Händler, Kunsthandwerker, Coaches und Trainer mit überschaubarem Umsatz sowie Vereine mit kleinem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb.
Welche Pflichten gelten – und welche nicht
Der häufigste Irrtum: „Kleinunternehmer sind komplett befreit." Das stimmt nur für den Versand – und auch dort nur bis 2028. Die Empfangs-Pflicht gilt schon heute. Diese Übersicht trennt sauber, was wann gilt:
| Pflicht | Gilt für Kleinunternehmer? | Ab wann |
|---|---|---|
| E-Rechnungen empfangen können | Ja | 01.01.2025 |
| E-Rechnungen archivieren (10 Jahre, GoBD) | Ja | seit jeher |
| E-Rechnungen versenden im B2B | Ja | 01.01.2028 (alle Kleinunternehmer) |
| E-Rechnungen an Privatkunden (B2C) | Nein | nicht relevant |
| Kleinbetrags-Rechnungen bis 250 € brutto | Nein | weiter als Papier/PDF (§ 33 UStDV) |
| Behörden-Rechnungen (B2G) | Ja, XRechnung | seit 27.11.2020 |
Mehr zu den Stichtagen finden Sie im Ratgeber zur E-Rechnung-Pflicht 2025/2026, die Grundlagen im Beitrag Was ist eine E-Rechnung.
Die wichtigsten Fälle im Detail
Ob Sie etwas tun müssen, hängt fast vollständig davon ab, wer Ihre Kunden sind. Vier typische Konstellationen:
Fall 1 – Sie haben nur Privatkunden (B2C)
Beispiel: Yoga-Lehrerin mit Privatkunden, Hochzeits-Fotograf, Kosmetikerin, Garten-Bauer mit Privat-Aufträgen.
E-Rechnungs-Pflicht: praktisch keine. Rechnungen an Privatpersonen fallen nicht unter die Pflicht. Sie können wie bisher Papier oder PDF schicken. Aber: Sobald Sie auch nur gelegentlich eine Rechnung an ein Unternehmen ausstellen – etwa eine Hochzeit in einem Hotel –, greifen die B2B-Regeln. Halten Sie deshalb ein E-Rechnungs-fähiges Tool bereit.
Fall 2 – Sie machen B2B-Geschäft mit Selbstständigen / KMU
Beispiel: IT-Freiberufler für Firmen, Coach für Verbände, Texter für Werbe-Agenturen.
E-Rechnungs-Pflicht: Empfangs-Pflicht seit 01.01.2025 – Ihre Lieferanten dürfen Ihnen E-Rechnungen schicken. Versand-Pflicht ab 01.01.2028 – dann müssen Sie selbst E-Rechnungen ausstellen. In der Übergangsphase 2025–2027 können Sie noch Papier oder PDF schicken, wenn der Empfänger zustimmt. Empfehlung: Stellen Sie schon 2026 um – viele B2B-Kunden nehmen Papier-/PDF-Rechnungen nicht mehr an.
Fall 3 – Sie haben gemischtes B2B + B2C
Beispiel: Friseur mit Privatkunden plus gelegentlich Theater-Aufträgen; Garten-Pflege mit Privat-Hauseigentümern plus gelegentlich Hausverwaltungen.
E-Rechnungs-Pflicht: wie Fall 2 für den B2B-Anteil; für B2C bleibt alles beim Alten. Praktisch: Ein Tool, das beides kann, macht den Alltag einfacher.
Fall 4 – Verein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
Beispiel: Sport-Verein mit Sponsoren-Rechnungen; Bildungsträger mit Schulungs-Aufträgen.
E-Rechnungs-Pflicht: Wird der Verein als Kleinunternehmer geführt, gelten die Kleinunternehmer-Regeln. Spenden-Bestätigungen bleiben ausgenommen. Spezialisierte Unterstützung für Vereine finden Sie unter Verbände & Vereine.
Die Kleinbetrags-Regelung (§ 33 UStDV)
Eine wichtige Ausnahme: Rechnungen bis 250 € brutto sind Kleinbetrags-Rechnungen nach § 33 UStDV. Für sie gelten vereinfachte Inhaltsangaben – und sie sind nicht E-Rechnungs-pflichtig.
Was eine Kleinbetrags-Rechnung enthalten muss:
- Name und Anschrift des Rechnungs-Stellers
- Ausstellungs-Datum
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der Leistung
- Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (oder Hinweis auf Steuerbefreiung)
- Steuersatz oder Hinweis auf die Steuerbefreiung
Kleinbeträge bleiben als Papier- oder PDF-Beleg in Ordnung – auch für Kleinunternehmer über 2028 hinaus.
Kleinunternehmer-Hinweis auf der E-Rechnung
Wenn Sie als Kleinunternehmer eine E-Rechnung ausstellen, gilt:
- Keine Umsatzsteuer ausweisen – Sie sind nach § 19 UStG befreit.
- Hinweis auf die Befreiung verpflichtend, typisch: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
- Pflicht-Felder trotzdem vollständig: Rechnungs-Nummer, Datum, Leistungs-Datum, Empfänger-Stammdaten, Bank-Verbindung.
Definition
Tax-Category-Code „E“
Kostenfreie Tool-Optionen
Für viele Kleinunternehmer reichen kostenfreie Werkzeuge – vor allem bei geringem Rechnungs-Volumen:
- KoSIT-Tool für XRechnung – Online-Formular zur direkten XRechnung-Erstellung. Pro Rechnung manuelle Eingabe, dafür kostenfrei und rechtssicher.
- Mustangproject (Open Source) – Java-basiertes Tool, das Excel-Vorlagen in ZUGFeRD-Dateien konvertiert. Etwas Setup-Aufwand, gut dokumentiert.
- Paperless-ngx + ZUGFeRD-Editor – Open-Source-DMS, das E-Rechnungen empfangen und ablegen kann; Erstellung per Plugin möglich.
- Behörden-Portale für B2G – bei nur gelegentlichen Behörden-Aufträgen die ZRE-Plattform des Bundes oder Länder-Portale für die direkte Eingabe nutzen.
- DATEV Belegmanagement – wenn Ihr Steuerberater mit DATEV arbeitet, ist DATEV Unternehmen online oft im Mandanten-Paket enthalten.
Kommerzielle Tools im Überblick
Ein SaaS-Tool lohnt sich ab etwa fünf Rechnungen pro Monat. Alle gängigen Tools können XRechnung und ZUGFeRD ausstellen – die Format-Wahl treffen Sie pro Rechnung.
| Tool | Preis ab | Geeignet für |
|---|---|---|
| Easybill | ~9 €/Monat | sehr günstiger Einstieg |
| lexoffice S | ~13 €/Monat | sehr einfach, gute mobile App |
| fastbill | ~10 €/Monat | Selbstständigen-fokussiert |
| sevdesk Buchhaltung | ~16 €/Monat | beliebt, DATEV-nah |
| Buchhaltungsbutler | ~25 €/Monat | DATEV-stark |
Empfangs-Workflow für Kleinunternehmer
Wenn Sie als Kleinunternehmer eine E-Rechnung empfangen – etwa von einem Lieferanten –, läuft das so:
- Die E-Mail mit Anhang kommt an oder die Rechnung liegt im Portal.
- Datei prüfen: ZUGFeRD-PDF (mit XML im Hintergrund) oder XRechnung-XML.
- Lesbare Vorschau sicherstellen – bei ZUGFeRD reicht der PDF-Viewer, bei XRechnung brauchen Sie einen Viewer (z. B. den KoSIT-Viewer).
- Buchung in Ihrer Buchhaltungs-Software.
- Archivierung des Originals: 10 Jahre revisionssicher.
Wenn Sie keine Buchhaltungs-Software haben, reicht für Kleinunternehmer-Volumen ein einfaches Ordner-System auf einem Backup-gesicherten Speicher.
- 01.01.2025
- Empfangs-Pflicht für alle B2B – auch Kleinunternehmer
- 01.01.2028
- Versand-Pflicht für alle Kleinunternehmer im B2B
- 250 €
- Kleinbetrags-Grenze (§ 33 UStDV), bleibt PDF/Papier
- ab 0 €
- kostenfreie Tools reichen bei kleinem Volumen
Quelle: § 14 UStG, § 19 UStG, § 33 UStDV (Stand 06/2026)
Kostenloses Tool
Drei Fragen genügen: Der E-Rechnung-Pflicht-Check zeigt sofort, welche Pflichten ab wann für Sie gelten – ohne Anmeldung.
So gehen wir das an
Sie wollen wissen, ob Sie überhaupt etwas tun müssen – und wenn ja, mit welchem Tool ohne Überrüstung? Wir prüfen Ihre Kundenstruktur, klären den B2B-Anteil und empfehlen die passende Lösung, vom kostenfreien Tool bis zur DATEV-Anbindung. Umsetzen lassen? Unsere Leistungsseite E-Rechnung für Kleinunternehmer zeigt Pakete, Ablauf und Förderung.
Quellen
- BMF-Schreiben vom 15.10.2024 – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 · abgerufen 06/2026
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen (gesetze-im-internet.de) · abgerufen 06/2026
- § 19 UStG – Besteuerung der Kleinunternehmer (gesetze-im-internet.de) · abgerufen 06/2026
- EU-Norm EN 16931 – semantisches Datenmodell der elektronischen Rechnung
- Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) – gesetzliche Grundlage der E-Rechnungs-Pflicht