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Dokumentenmanagement · Digitale Archivierung

Digitale Archivierung. Revisionssicher und GoBD-konform. 

Rechtssichere, unveränderbare Aufbewahrung über 6 bzw. 10 Jahre – audit-fest. Wir prüfen Ihren Status, erstellen die Verfahrens-Dokumentation und implementieren mit dem passenden DMS.

Inhalt

Aktualisiert Juni 2026 · ca. 10 Min. Lesezeit · von Martin Hofmann, Geschäftsführer z1Digital

Kurz & direkt

Digitale Archivierung ist die rechtssichere, unveränderbare Aufbewahrung von Geschäftsdokumenten über die gesetzliche Frist – 6 Jahre für Geschäftsbriefe und E-Mails, 10 Jahre für Rechnungen, Buchungs-Belege, Verträge, Bilanzen und Jahresabschlüsse. GoBD-Konformität verlangt fünf Kernanforderungen: Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Verfügbarkeit, Ordnung – plus eine schriftliche Verfahrens-Dokumentation. z1Digital führt Archivierungs-Audits durch und implementiert mit DocuWare, ELO, M-Files oder humbee. Die Pflicht gilt für alle Unternehmen, vom Großunternehmen bis zum Freiberufler – mit BAFA-Förderung bis 80 % in Thüringen.

Was rechtlich verlangt wird

Drei Rechtsquellen bestimmen die Archivierungs-Pflichten:

1. GoBD – Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Das GoBD-Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen ist die zentrale Quelle für die elektronische Archivierung. Es definiert klare Anforderungen für die Unveränderbarkeit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit elektronischer Dokumente.

2. HGB – Handelsgesetzbuch (§ 257)

§ 257 HGB regelt die Aufbewahrungsfristen für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Geschäftsbriefe und Buchungsbelege.

3. AO – Abgabenordnung (§ 147)

§ 147 AO ergänzt das HGB mit steuerlichen Aufbewahrungs-Pflichten – wichtig für die Außenprüfung.

Aufbewahrungs-Fristen – was wie lange aufbewahrt werden muss

Dokumenten-TypAufbewahrungs-Frist
Rechnungen, Buchungs-Belege, Eingangsrechnungen10 Jahre
Bilanzen, Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen10 Jahre
Verträge (während Laufzeit + danach)10 Jahre nach Vertragsende
Geschäftsbriefe (Eingang + Ausgang)6 Jahre
E-Mails mit Geschäftsbezug6 Jahre
Lohn- und Gehaltsunterlagen6 Jahre (manche 10 Jahre)
Steuerunterlagen10 Jahre

Fristen-Beginn: Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden ist. Beispiel: Rechnung vom 15.03.2024 → Aufbewahrung bis 31.12.2034.

Die 5 GoBD-Kernanforderungen für digitale Archivierung

Ein technisch konformes System allein genügt nicht – jede dieser fünf Anforderungen muss nachweisbar erfüllt sein:

1. Unveränderbarkeit

Einmal archivierte Dokumente dürfen nicht modifiziert werden – auch nicht für legitime Korrekturen. Änderungen müssen als neue Version hinterlegt werden, mit Audit-Trail, wer wann was geändert hat. Das schließt einfaches Speichern in Office-Dateiverzeichnissen aus – dort kann jeder das Dokument überschreiben.

2. Vollständigkeit

Alle Geschäftsdokumente müssen archiviert werden – keine Selektion. Was nicht archiviert ist, gilt als nicht existent. Bei der Außenprüfung ist eine fehlende Rechnung ein steuerliches Risiko.

3. Nachvollziehbarkeit

Jede Bearbeitung eines Dokuments (Anschauen, Drucken, Weiterleiten) muss protokolliert werden. Der Audit-Trail muss zeigen, wer wann was mit dem Dokument gemacht hat.

4. Verfügbarkeit

Dokumente müssen innerhalb angemessener Frist wiederauffindbar sein. „Angemessen" bedeutet bei einer Außenprüfungs-Anforderung nicht Tage oder Wochen, sondern Stunden bis maximal 1–2 Werktage.

5. Ordnung

Eine schriftliche Verfahrens-Dokumentation beschreibt, wie das Archivierungs-System aufgebaut ist, welche Workflows greifen, wer Zugriff hat. Die Verfahrens-Dokumentation ist selbst Pflicht – ohne sie ist auch ein technisch konformes System nicht GoBD-konform.

Definition

Revisionssichere Archivierung

Die unveränderbare, vollständige und nachvollziehbare Aufbewahrung steuerlich und handelsrechtlich relevanter Dokumente über die gesetzliche Frist. Sie erfüllt die GoBD-Kernanforderungen und ist durch eine schriftliche Verfahrens-Dokumentation belegt – ein reines Speichern im Dateisystem oder in Outlook genügt nicht.

Wer betroffen ist – kein Unternehmens-Typ ist ausgenommen

Die Archivierungs-Pflicht greift ohne Ausnahme:

  • Großunternehmen
  • Mittelstand (KMU)
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG
  • Freiberufler
  • Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
  • Stiftungen
  • Kommunen und Stadtwerke

Wer Geschäftsdokumente erzeugt oder empfängt, muss sie ordnungsgemäß archivieren.

Was z1Digital für die digitale Archivierung macht

Anders als Software-Hersteller, die ein bestimmtes Tool verkaufen, beraten wir herstellerunabhängig – von der Bestandsaufnahme bis zur Schulung.

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    1–2 Tage

    Archivierungs-Audit

    Wir prüfen Ihre aktuelle Praxis: Wo werden Dokumente heute gespeichert? Welche Workflows greifen? Welche der fünf GoBD-Kernanforderungen sind erfüllt, welche Lücken bestehen, welche Aufbewahrungs-Fristen sind betroffen? Output: schriftlicher Audit-Bericht mit Soll-Ist-Vergleich und konkreten Empfehlungen.

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    DMS-Auswahl für die Archivierung

    Wir empfehlen das passende DMS – die Archivierungs-Funktionen sind bei allen führenden Anbietern Standard: DocuWare (GoBD-zertifiziert nach IDW PS 880), ELO ECM Suite (Branchen-Pakete mit Archiv-Modulen), M-Files (Metadata-basierte Archivierung), docuvita (TÜV-IT-geprüft, VOI-zertifiziert) oder humbee (kosten-bewusste Lösung mit GoBD-Konformität).

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    Verfahrens-Dokumentation erstellen

    Eine GoBD-konforme Verfahrens-Dokumentation umfasst typisch 15–25 Seiten: System-Aufbau, Workflow-Beschreibung für Dokumenten-Eingang und -Verarbeitung, Zugriffs-Berechtigungen und Rollen-Konzept, Sicherungs-Konzept, Aufbewahrungs-Fristen pro Dokumenten-Typ, Lösch-Konzept und Audit-Trail-Konzept. Wir erstellen sie als Vorlage und passen sie auf Ihren Aufbau an.

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    Migration alter Dokumenten-Bestände (optional)

    Pragmatischer Ansatz: ab Stichtag X alle neuen Dokumente ins GoBD-konforme Archiv, der Bestand läuft über die Aufbewahrungsfrist aus. Eine Komplett-Migration ist meist nicht wirtschaftlich. Wenn nötig: Papier-Akten scannen und OCR, alte Dateiserver-Inhalte strukturiert übernehmen, E-Mail-Archive aus Outlook-Postfächern extrahieren.

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    Schulung der Mitarbeitenden

    Die beste Archivierungs-Lösung nützt nichts, wenn Mitarbeitende nicht wissen, was sie ablegen müssen und was nicht. 2-Stunden-Praxis-Schulung, integriert in das DMS-Einführungs-Paket.

Die Archivierung ist eng mit der digitalen Buchhaltung und dem DMS-Vergleich verzahnt – wir betrachten sie im Kontext Ihres gesamten Dokumenten-Workflows.

Was eine GoBD-konforme Archivierung typisch kostet

PositionWert
Archivierungs-Audit (1–2 Tage)1.800 – 2.400 € netto
DMS-Auswahl-Beratung1.800 – 5.500 €
DMS-Lizenz (einmalig + laufend)abhängig vom Anbieter – siehe DMS-Vergleich
Verfahrens-Dokumentation erstellen1.200 – 2.500 €
Implementierungs-Begleitung5.500 – 18.000 € je nach Komplexität
Mit Förderung (BAFA + go-digital)Eigenanteil typisch −60 %
10 Jahre
Aufbewahrung für Rechnungen & Belege
6 Jahre
Aufbewahrung für Geschäftsbriefe & E-Mails
5
GoBD-Kernanforderungen
bis 80 %
BAFA-Förderquote in Thüringen

Quelle: GoBD-Schreiben BMF, § 257 HGB, § 147 AO

Weiterführend

Das papierlose Büro und humbee als Plattform behandeln wir in eigenen Beiträgen.

FAQ

Digitale Archivierung: häufige Fragen

Reicht es, alle Dokumente als PDF auf einem Dateiserver zu speichern?
Nein. Ein Standard-Dateiserver erfüllt die GoBD-Anforderungen nicht – Dateien können überschrieben werden, es gibt keinen Audit-Trail und keine Unveränderbarkeit. Bei Außenprüfungen ist das ein Risiko.
Wir nutzen Outlook für E-Mail-Archivierung – reicht das?
Nein. Outlook ist kein GoBD-konformes Archiv. E-Mails mit Geschäftsbezug müssen in einem revisionssicheren System archiviert werden – typisch über E-Mail-Archivierungs-Lösungen, die mit dem DMS integriert sind.
Wie lange müssen wir genau eine Eingangsrechnung aufbewahren?
10 Jahre. Der Fristen-Beginn ist das Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung empfangen wurde. Beispiel: Rechnung vom 03.07.2024 → Aufbewahrung bis 31.12.2034.
Müssen wir auch ZUGFeRD-PDFs revisionssicher archivieren?
Ja, sogar besonders. Die ZUGFeRD-XML-Datei ist der eigentliche steuerlich relevante Inhalt. Bei der Archivierung müssen sowohl die PDF-Visualisierung als auch die eingebettete XML-Datei unveränderbar erhalten bleiben.
Was passiert bei einem GoBD-Verstoß?
Bei der Außenprüfung kann das Finanzamt eine Schätzungs-Befugnis in Anspruch nehmen – die Buchhaltung wird als nicht belastbar eingestuft und Steuern werden geschätzt. Plus möglicherweise Bußgelder. Bei systematischen Verstößen sind Nachzahlungen im 5-stelligen Bereich möglich.
Wie schnell läuft ein Archivierungs-Audit?
1–2 Tage Beratung. Den Audit-Bericht liefern wir innerhalb von 2 Wochen.
Sind Cloud-DMS GoBD-konform?
Ja, alle führenden Cloud-DMS (DocuWare, M-Files, humbee, docuvita) sind GoBD-konform – wenn das deutsche Rechenzentrum genutzt wird und der AV-Vertrag korrekt ausgefüllt ist.
Können wir alte Papier-Akten in das digitale Archiv überführen?
Ja, mit OCR-Scanning. Aufwand: 2–5 € pro Akte je nach Umfang. Bei großen Bestand-Mengen (1.000+ Akten) lohnt eine Stapel-Verarbeitung mit Scan-Dienstleister.
Was kostet ein DocuWare-Archivierungs-Setup?
Lizenz ab 50 €/MA/Monat plus einmaliger Implementierungs-Aufwand. Bei einem 20-MA-Betrieb typisch 15.000 € initial plus 12.000 €/Jahr Lizenz. Mit Förderung ist der Eigenanteil deutlich reduziert.
Wer ist mein Ansprechpartner für die Archivierung?
Stefan Lausch, Geschäftsführer von z1Digital. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Status und kalkulieren direkt die Förderung.

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Ist Ihre Archivierung audit-fest?

Im kostenlosen 30-Minuten-Erstgespräch prüfen wir Ihren Status gegen die fünf GoBD-Kernanforderungen und kalkulieren direkt die Förderung.

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